Natürlich kann man zu den Kosten nichts Generelles sagen, da Art und Umfang der uns anvertrauten Aufträge zu unterschiedlich sind. Es gelten aber folgende Regeln:
Wir rechnen nach Zeitaufwand ab, d.h. die Anzahl Stunden, die wir für Sie aufwenden, wird mit dem Stundensatz Ihres Beraters multipliziert. Der Stundensatz ist unterschiedlich je nach Schwierigkeit des Auftrages. Ein Ehe- und Erbvertrag in einfachen und klaren Verhältnissen ist einfacher zu erstellen als eine vertragliche Regelung mit der 3. Frau, wenn auch die ersten beiden noch Ansprüche haben und Kinder aus den beiden ersten Ehe vorhanden sind.
Das Honorar hängt aber auch vom erwartbaren Nutzen für Sie ab. Wenn Sie mit einer aktuellen Unternehmungsbewertung einer renommierten Treuhandgesellschaft zu uns kommen und uns das Mandat für die Suche eines Käufers übertragen, ist der Nutzen für Sie grösser, wenn Sie einen höheren Kaufpreis erzielen können als in der Schätzung berechnet. In diesem Fall würden wir vielleicht mit Ihnen sogar ein reines Erfolgshonorar in Prozenten des erzielten Kaufpreises vereinbaren.
Ihr Berater wird Ihnen gerne seinen Stundensatz für den ihm erteilten Auftrag nennen. Bei einfacheren und überschaubaren Aufträgen kann er Ihnen auch eine approximative Schätzung für die Gesamtkosten abgeben.
Sie haben Anspruch darauf, dass das Ihnen verrechnete Honorar einen Bruchteil der durch unsere Beratung erzielten Einsparungen ausmacht, soweit sich diese berechnen lassen. Diese können z.B. bei einer Umstrukturierung Ihres Vermögens approximativ berechnet werden, nicht jedoch bei einem Zusammenarbeitsvertrag mit einem Kooperationspartner oder bei einem Ehevertrag.
Partner
Werner A. Räber
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Daniel Isenegger
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