Unsere Kunden schätzen unsere professionelle und individuelle Beratung. Zu ihnen zählen
Viele unserer Kunden sind Inhaber von KMUs. Ihre Aufgabe ist vielschichtig und komplex. Sie müssen vielfältige Ansprüche ihrer Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter und auch die immer grösseren Ansprüche des Staates befriedigen. Das ist nicht immer einfach, vor allem nicht in der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise. Und bei diesem Balanceakt sollten sie auch noch so viel verdienen, dass sie für die Zeit danach, d.h. nach dem Verkauf oder der Übergabe der Firma an einen Nachfolger, genug zum Leben haben.
Nach langen Jahren hat unser Staat endlich eingesehen, dass die KMUs den Kern und die Substanz unserer Volkswirtschaft bilden. Nur sie schaffen zusätzliche Arbeitsplätze und sind eine berechenbare Konstante in unserer immer unsicher werdenden Zeit. Das hat in den letzt Jahren zu einigen Erleichterungen für KMUs geführt, vor allem im Bereich der Einkommens- und Gewinnsteuern. Aber auch administrative Entlastungen von Klein- und Mittelbetrieben wurden eingeführt. Wir zeigen Ihnen, was alles neu ist, insbesondere die Unternehmungssteuerreform II und wie Sie von den Neuerungen maximal profitieren können.
Kadermitarbeiter und Führungskräfte von Firmen aller Grössenordnungen, vom Drei-Mann-Betrieb bis zum börsenkotierten Grosskonzern, sind bei uns gern gesehene Kunden. Oft finden sie neben den besonders in der aktuellen Finanzkrise stark gewachsenen Ansprüchen an ihre Führungsfähigkeiten kaum Zeit, sich auch noch mit ihren privaten Finanzen und ihrer Vorsorge zu befassen. Oft fehlt ein längerfristiges Konzept für den Vermögensaufbau, die Vermögensdiversifikation, die Absicherung des Partners und der Kinder bei einem vorzeitigen Tod und den langfristigen Aufbau der Altersvorsorge. Das aber sind genau die Themen, wo wir helfen können.
Wir haben in den letzten 20 Jahren für viele hundert Unternehmer und Führungskräfte längerfristige Finanz-, Steuer- und Vorsorgestrategien entwickelt und umgesetzt. Die periodische Überprüfung der getroffenen Entscheide ist angesichts des sich immer schnellen drehenden Finanzkarussells und wegen Änderungen in den persönlichen Lebensumständen ein Muss.
Im gesamteuropäischen Vergleich wurden in der Schweiz in den letzten zwei Jahren, bezogen auf die Wohnbevölkerung, am meisten neue Firmen gegründet und am meisten Innovationen auf den Markt gebracht. Jungunternehmer, die eine Firma gründen oder weiter aufbauen wollen, lassen sich gerne von uns beraten.
Wir verstehen die Sorgen und Nöte von KMU-Inhabern aus eigener Erfahrung und haben bei der Gründung zahlreicher neuer Firmen mitgewirkt, vom Business-Plan bis zur Finanzierung und Rechtsform der Firma. Gehen Sie gemeinsam mit uns den Weg zum unternehmerischen Erfolg!
Aber auch viele im Ruhestand lebende Firmeninhaber und Führungskräfte gehören zu unseren Kunden. Die meisten von ihnen haben wir bei der (Früh-) pensionierung beraten und ihre Situation finanziell und steuerlich im Hinblick auf die Pensionierung optimiert. Nun können sie in den goldenen Jahren die Früchte ernten, die sie während des Erwerbslebens gesät haben.
Nach der Erwerbsaufgabe geht es nicht mehr darum, das Vermögen weiter zu mehren. Vielmehr wird die langfristige Substanzerhaltung wichtig. Die maximale Rendite tritt in den Hintergrund. Fragen der Sicherheit und der optimalen und kostengünstigen Vermögensverwaltung werden wichtig. In diesem Bereich arbeiten wir mit verschiedenen handverlesenen Vermögensverwaltern und Privatbanken zusammen. Mit ihnen haben wir über viele Jahre gute Erfahrungen gemacht und wir können sie unseren Kunden vorbehaltlos weiterempfehlen.
Auch für Unternehmer und Führungskräfte im Ruhestand gilt, dass das letzte Hemd keine Taschen hat. Sie sollten sich deshalb überlegen, wie und an wen sie ihr Vermögen weitergeben wollen. Gerade in etwas komplexeren Verhältnissen lohnt es sich, die möglichen Varianten mit einem erfahrenen Berater zu besprechen.
Aber auch die Steuerfolgen von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten oder auf den Tod hin können sehr erheblich sein. Durch geschickte und längerfristige Steuerplanung helfen wir Ihnen, die Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren. Denn der Franken ist bei Ihnen bestimmt besser aufgehoben als beim Staat.
Immer mehr Menschen leben in Partnerschaften. Sie brauchen den Segen von Staat und Kirche nicht, um den Weg miteinander zu gehen und Ziele gemeinsam zu verfolgen. Aber gemessen an der Wichtigkeit einer Partnerschaft ist die Vorbereitung darauf oft mangelhaft. Der Gedanke an eine vertragliche Regelung wird oft verdrängt, man will nicht, dass die Vernunft den Emotionen in die Quere kommt. Man will alles vermeiden, was zu einer Belastung für die Partnerschaft werden könnte. Damit aber werden mögliche Probleme nur aufgeschoben. Denn ähnliche Wertvorstellung, was Geld betrifft, ist eine von mehreren Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Partnerschaft. Und denken Sie daran: Ob man es will oder nicht, mit einem neuen Partner erhält man immer auch seine Familie, seine Geschichte, die Firma, die Freunde und andere Beilagen.
Leider trägt das geltende schweizerische Zivil-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht dem zunehmenden Trend nach nicht legalisierten Partnerschaften nur zögerlich Rechnung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Lücken zu Ihrem Vorteil schliessen und Ihren Partner finanziell sicherstellen können, ohne dass sich die vielen finanziellen und andern Nachteile von unverheirateten Paaren für Sie negativ auswirken. Denn es gibt auch Vorteile, wir zeigen Sie Ihnen gerne. Und wir zeigen Ihnen, was Sie gemeinsam mit Ihrem Partner vorkehren können, um die Partnerschaft auch finanziell wieder aufzulösen, sollte dies notwendig werden.
Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, bilden diese ab dem Todeszeitpunkt eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet einerseits, dass alle Erben solidarisch für die Schulden des Verstorbenen haften. Gläubiger können somit auch nur einen einzigen Erben belangen. Dieser muss dann auf seine Miterben Rückgriff nehmen.
Andererseits muss die Erbengemeinschaft alle Entscheide, die sie betreffen, gemeinsam, d. h. einstimmig fällen. Legt sich ein Erbe quer, ist die Erbengemeinschaft handlungsunfähig. Keine Rolle spielt dabei, wie hoch der Erbanteil jedes einzelnen Erben ist. Zu einer Handlungsunfähigkeit kann es auch kommen, wenn Erben im Ausland wohnen und keine Vertretungsvollmacht erteilt haben. Oft ist es daher sinnvoll, eine Person zu bevollmächtigen, die Erbengemeinschaft nach aussen zu vertreten. Es kann sich dabei um einzelne Erben, aber auch um aussenstehende Berater handeln.
Die Zahl der Witwen ist grösser als diejenige der Witwer, bedingt durch die höhere Lebenserwartung und den Altersunterschied bei der Heirat. Denn bekanntlich heiraten Frauen meist einige Jahre ältere Männer. In der Schweiz ist die Ehefrau durchschnittlich sieben Jahre jünger als ihr Mann. Zudem lebt sie statistisch gesehen, sechs bis acht Jahre länger als ein Mann, je nach Landesgegend. Witwen in der Schweiz überleben ihre Männer durchschnittlich 13 bis 15 Jahre.
Oft ist es so, dass in traditionell organisierten Familien die finanziellen Belange vom Ehemann erledigt werden. Beim Tod des Familienvaters entsteht deshalb eine Knowhow-Lücke, die überlebende Gattin fühlt sich oft überfordert, besonders in etwas komplexeren Verhältnissen. Und weil sie sich kaum je mit Geldfragen beschäftigt hat, wird sie nicht selten Opfer von Banken und Beratern, die es eher auf den eigenen Vorteil abgesehen haben als denjenigen ihrer Kundin.
Als neutrale und unabhängige Berater ist uns sehr daran gelegen, dass Sie Ihren Lebensabend ohne finanzielle Sorgen geniessen können. Ihre Vermögensanlagen müssen sicher sein. Denn es geht in dieser Lebensphase nicht um maximale Rendite, sondern um maximale Sicherheit. Dafür sorgen wir.
Partner
Werner A. Räber
René Flory
Daniel Isenegger
Daniel Eggler
Dr. Thomas Fischer & Partner AG
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